Das dritte Geschlecht. Dabei gibt es doch nur zwei!

Das dritte Geschlecht. Dabei gibt es doch nur zwei!

Seit 2018 gibt es die Möglichkeit, Neugeborenen neben den Geschlechtern männlich und weiblich die Bezeichnung „divers“ zu geben. Nachträglich ändern lässt sich das jetzt auch: Wer im Laufe seines Lebens möchte, kann seinen Geschlechtseintrag nachträglich anpassen. Zur Auswahl stehen drei Geschlechter. Dabei gibt es doch nur zwei!

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Die Geburt in Deutschland

Wenn ein Kind in Deutschland geboren wird, muss es innerhalb einer Woche bei dem jeweils zuständigen Standesamt angemeldet werden. Das wird mit einer sogenannten Geburtsurkunde gemacht. In ihr stehen der Name des Kindes, Ort, Tag, Stunde und Minute der Geburt, die Namen der Eltern sowie das Geschlecht des Kindes.

Letzteres wird von den Ärzt*innen oder Hebammen, die bei der Geburt anwesend waren, bestimmt. Es bezieht sich dabei auf die Geschlechtsmerkmale. Also zum Beispiel auf den männlichen Penis und die Hoden oder die weibliche Vulva und Gebärmutter. Das klappt bei den meisten Kindern auch ohne Probleme.

Unter 5.000 Neugeborenen ist jedoch eins dabei, dessen Geschlecht nicht eindeutig zu identifizieren ist. Das sind in Deutschland pro Jahr etwa 150.

Die Entwicklung des Geschlechts

Welche Geschlechtsmerkmale ein Kind entwickelt, entscheiden unter anderem die Gene.

Embryonen, also ungeborene Kinder, etwa vom 10. Tag bis zur 8. Woche der Schwangerschaft, sind geschlechtsneutral. Sie haben Anlagen, um sowohl männliche als auch weibliche Geschlechtsmerkmale zu bilden. Wie sich der Embryo entwickelt, hängt von den Zellen ab, die er in sich trägt. Genauer gesagt von den X- und Y-Chromosomen.

Die Eizelle der Frau enthält immer ein X-, das Spermium des Mannes entweder ein X- oder ein Y-Chromosom. Verschmilzt die Eizelle mit einem Spermium, das ein X-Chromosom hat, bildet sich ein weiblicher Organismus. Hat das Spermium hingegen ein Y-Chromosom, bildet sich ein männlicher. Neben diesen Chromosomen spielen auch noch Hormone eine entscheidende Rolle bei der späteren Ausprägung der Geschlechtsmerkmale.

Während der Schwangerschaft kann es aber zu Abweichungen der Geschlechtsentwicklung kommen. So ist es durchaus möglich, dass ein Embryo sowohl einen Penis entwickelt als auch eine Gebärmutter. Die Geschlechtsmerkmale sind dann nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen, man spricht von Intergeschlechtlichkeit. Das Geschlecht definiert sich nämlich nicht ausschließlich über die Gene, sondern auch über zum Beispiel Hormone, Keimdrüsen und eben die inneren und äußeren Geschlechtsmerkmale.

Keine eindeutigen Geschlechtsmerkmale

Ist ein Neugeborenes anhand der Geschlechtsmerkmale also nicht eindeutig als männlich oder weiblich zu identifizieren, kann seit 2018 auch “divers” als Geschlechtsoption ausgewählt werden.

Wer vor 2018 fälschlicherweise männlich oder weiblich in der Geburtsurkunde stehen hatte, kann dies auch beim Standesamt ummelden. Dafür muss aber ein Arzt oder eine Ärztin die Intergeschlechtlichkeit bestätigen.

Quellen:
Arboleda, Valerie A./David E. Sandberg/Éric Vilain: DSDs: genetics, underlying pathologies and psychosexual differentiation, in: Nature Reviews Endocrinology, Bd. 10, Nr. 10, S. 603–615. (2014), Blaschko, Sarah D./Gerald R. Cunha/Laurence S. Baskin: Molecular mechanisms of external genitalia development, in: Differentiation, Bd. 84, Nr. 3, S. 261–268. (2012), El‐Sherbiny, Mohamed: Disorders of sexual differentiation: I. Genetics and pathology, in: Arab Journal Of Urology, Bd. 11, Nr. 1, S. 19–26. (2013), Schwenner, Lara (2021): Frau oder Mann: Wie unser biologisches Geschlecht entsteht in quarks.de, antidiskrimminierungsstelle.de, swr.de, bpb.de, bpb.de, Paragraph 59 PStG, doccheck.com, msdmanuals.com

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