Wer dreimal nach der Rechnung ruft, darf gehen!

Wer dreimal nach der Rechnung ruft, darf gehen!

Wenn sich der Restaurantbesuch zu Ende neigt, fangen wieder die Diskussionen an, wer denn das Essen bezahlt. Wurde sich geeinigt, fehlt nur noch eins: die Rechnung. Doch bis diese von der Bedienung gebracht wird, kann schon mal eine Weile vergehen. Deshalb gilt ja die Regel: Wer dreimal vergeblich versucht zu zahlen, darf gehen. Oder?

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So einfach ist es nicht

Nein. Wer dreimal versucht zu zahlen, die Bedienung aber nicht erscheint, darf sich nicht einfach aus dem Staub machen. So eine Regelung existiert nicht. Sie könnte ja auch leicht ausgenutzt werden, etwa in dem man drei Mal hintereinander schnell nach der Rechnung fragt.

Was sagt das Gesetz?

Wenn ein Gast ohne zu zahlen das Lokal verlässt, macht er sich unter Umständen strafbar. Nicht jedoch wegen Zechprellerei, wie im Volksmund vermutet, denn diesen Straftatbestand gibt es gar nicht. Wer nicht zahlt, kann aber wegen Betruges angeklagt werden. Strafbar verhält sich der Gast allerdings nur, wenn er schon bei der Bestellung beabsichtigt, nicht zu zahlen.

Die Rechnung muss bezahlt werden

Wer jedoch zahlungswillig ist, die Rechnung aber nicht bekommt, kann trotzdem nicht ohne Weiteres gehen. Bevor das Lokal verlassen wird, muss z. B. eine Anschrift hinterlassen werden, mit der klargestellt wird, wo man zu erreichen ist und wo der Wirt die Rechnung hinschicken soll. Ab diesem Zeitpunkt handelt es sich nicht mehr um eine Straftat, sondern lediglich noch um eine zivilrechtliche Angelegenheit, da gezeigt wurde, dass die Zahlungsbereitschaft besteht. Möglicherweise muss dann aber zusätzlich zum Essen und Trinken noch der Aufwand für die Rechnungserstellung sowie das Porto gezahlt werden.

Quellen:
finblog.de, focus.de, rtl.de, WBS Law via YouTube, zeit.de

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